I Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen

1. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerken-nen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II Ausführungsunterlagen

1. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Dieser muss uns über mögliche Urheberrechte informieren.
2. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Im Innen-verhältnis stellt der Kunde uns von allen Verpflichtungen frei, die dennoch aus einer Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere aus einer Urheberrechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern und nach Bearbeitung vom Kunden abzuholen. Sofern abweichend hiervon auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Rücksendung durch uns vereinbart wird, wird diese mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
4. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung.

III Liefertermine

1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich abzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
2. Störungen im Geschäftsbetrieb, die auf unverschuldetem Verzug, insbesondere aufgrund unverschuldeten Maschinenstillstandes oder - ausfalles oder technischen Defekten, Strom- oder Wasserausfall beruhen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer von 48 Stunden.
3. Sofern nicht ein FixgeschŠft vorliegt oder es unzumutbar ist, muß der Kunde bei überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist von zwei Wochen einräumen.
4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzu-mutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
5. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns, oder unsere Erfüllungs-gehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, es sei denn, der Kunde hat uns bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.

IV Preise und Zahlungsbedingungen

1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
2. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugs-schaden oder Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz bzw. Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen; im letzteren Falle bleibt dem Kunden der Nachweis offen, daß keine oder wesentlichniedrigere Zinsen angefallen sind.
5. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
6. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.
7. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Erfüllung erst bei Einlösung.
8. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestritten Gegenforderungen aufrechnen.
9. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
10. Im Falle der Nichterfüllung eines Vertrages aus Gründen, die der Kunde und nicht wir zu vertreten haben, können wir 10 % des Auftragswertes berechnen, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens und weitergehende Schadensersatz-ansprüche aus anderem Rechtsgrund vor.

V Versand und Verpackung

1. Ein Versand erfolgt nur, wenn er vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden nach Maßgabe des § 447 BGB.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
3. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen, Schutz- und Trans-porthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

VI Beanstandungen

1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt.
2. In allen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche ab Aushändigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten zulässig.
3. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.
4. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
5. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontraste, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach eigenem Ermessen.
6. Produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen bis 5 % können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

VII Gewährleistung

1. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Ersatzlieferung oder Nachbesserung vorzunehmen. Mißlingen Ersatzlieferung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten.

VIII Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen uns sowie unsere Erfüllungs- oder Verrich-tungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
2. Bei Verlust oder Beschädigung von uns zur Bearbeitung übergebenen Filmen, Negativen, fertigen Arbeiten oder sonstigem Material wird nur Materialersatz gemäß dem verwendeten Material gewährt. Der Ersatz immaterieller Schäden ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung bleibt auf den Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens beschränkt.
3. Der Kunde teilt bei Auftragsvergabe mit, ob es sich bei den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen um unwiederbringliche Originale von hohem wirtschaftlichen und/oder ideellen Wert handelt.

IX Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Ei-gentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderung aus der Weiter-veräußerung und Weiterverwendung in Hšhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

X Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist, insoweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.